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   VGH Bayern, 17.11.2006 - 3 ZB 06.2928   

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https://dejure.org/2006,24886
VGH Bayern, 17.11.2006 - 3 ZB 06.2928 (https://dejure.org/2006,24886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2006 - 3 ZB 06.2928 (https://dejure.org/2006,24886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2006 - 3 ZB 06.2928 (https://dejure.org/2006,24886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit der Versetzung des Schulleiters eines Gymnasiums an ein staatliches Institut; Anforderungen an das "dienstliche Bedürfnis an einer Versetzung" gemäß Art. 34 des bayerischen Landesbeamtengesetzes (LBG,BY)

  • Judicialis

    BayBG Art. 34

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - Versetzung eines Schulleiters bei mehrpoligem Spannungsverhältnis an einer Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2006 - 3 ZB 06.2928
    Ernstliche Zweifel an einer Gerichtsentscheidung bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000, DVBl 2000, 1458; BayVGH a.a.O.).
  • VGH Bayern, 31.10.2006 - 3 ZB 06.231
    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2006 - 3 ZB 06.2928
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung und nicht an deren Begründung zu fordern (vgl. BayVGH vom 31.10.2006, Az. 3 ZB 06.231, Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 124 RdNr. 7 a; Happ in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 124 a RdNrn. 62 ff.; § 124 RdNrn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

    1.1 Das Verwaltungsgericht hat einen Anspruch des Klägers auf Ersatz der ihm im Zusammenhang mit den wegen seiner als rechtswidrig aufgehobenen Versetzung (vgl. VG München v. 18.7.2006 - M 5 K 05.2554 und v. 11.9.2006 - M 5 S 06.2882; BayVGH v. 17.11.2006 - 3 ZB 06.2928 sowie 3 CS 06.2646) geführten Verfahren entstandenen, über die vom Beklagten bereits erstatteten gesetzlichen Gebühren nach dem RVG hinausgehenden zusätzlichen Rechtsanwaltskosten auf Grundlage einer zwischen dem Kläger und seinen Prozessbevollmächtigten geschlossenen Honorarvereinbarung in Höhe von insgesamt 10.025,87 EUR zzgl.
  • VGH Bayern, 30.04.2012 - 3 CS 11.2351

    Vorläufiger Rechtsschutz; Verfahrensart; Meistbegünstigungsklausel;

    Indessen entscheidet der Senat in ständiger Rechtsprechung, dass z.B. im Bereich der bei dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ressortierenden Schulen jedenfalls bei dem Wechsel einer Lehrkraft von der einen staatlichen Schule zu einer anderen eine Versetzung vorliegt, ohne dass bei diesen Schulen Kompetenzen der soeben dargestellten Art im Personalbereich angesiedelt wären (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 7.10.2010, Az. 3 CS 10.545, betreffend die Versetzung einer Lehrerin (Konrektorin) von einer Grund- und Hauptschule an eine andere; vom 10. Februar 2011, Az. 3 CS 10.2829, bezüglich der Abordnung einer Schulrektorin von einer Volksschule an eine andere; vom 17. November 2006, Az. 3 ZB 06.2928, zur Versetzung des Leiters eines Gymnasiums an ein anderes Gymnasium).
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